Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Icon Concept Design und Icon Loft ProduktenDas Unternehmen Vonart Sp. z o.o. Sp. k. 2020

1. Hersteller. Gegenstand und Art der Beschaffung.

Das vorliegende Dokument enthält die allgemeinen Bedingungen für den Verkauf, die Herstellung und die Montage von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen der Marke Icon Concept, Icon Loft und anderen Standard- oder Sonderanfertigungen sowie die Dauer und den Umfang der Herstellergarantie für diese Produkte. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Parteien, diese Vereinbarung zu befolgen und auf alle Bestellungen von Icon Loft-Produkten anzuwenden, die der Käufer beim Hersteller aufgibt. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für die von der Marke Icon Concept angebotenen Dienstleistungen.

1.1. Der Hersteller der Produkte der Marke Icon Concept, Icon Loft, Icon Concept Design ist Vonart sp. z o.o. sp. k. mit Sitz in Wrocław, ul. Fabryczna 10.

1.2. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 490 k.A. Icon Concept kann die Freigabe der bestellten Ware verweigern, wenn sie den begründeten Verdacht hat, dass die Zahlung durch den Käufer zweifelhaft ist mit der wegen der Verschlechterung seiner finanziellen Lage, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers. Icon Concept hat das Recht, das Warenkreditlimit zu begrenzen oder aufzuheben, wenn der Versicherer, der Icon Concept betreibt, d.h. COFACE Compagnie Française d’Asssurance pour le Commerce Extérieur (im Folgenden COFACE Polen genannt), das dem Käufer gewährte Warenkreditlimit ändert oder aufhebt. Der Verkäufer hat das Recht, die Erfüllung des bestätigten Auftrages abzulehnen, wenn die Erfüllung des Auftrages zu einer teilweisen Überschreitung des von COFACE Polen gewährten Warenkreditlimits führen würde.

1.3. Der Hersteller erklärt, dass es sich bei den Produkten der Marken Icon Concept und Icon Loft um vom Hersteller für den Käufer individuell angefertigte Anlagen handelt, deren allgemeine Merkmale und Ausführungsstandards und Parameter vom Käufer individuell festgelegt werden. Mit der Bestellung eines bestimmten Produkts erklärt der Käufer, dass er mit den Merkmalen des Produkts vertraut ist, einschließlich der Herstellungsmethode, des Materials und der Verarbeitungsqualität.

1.4. Vor der Bestellung des betreffenden Produkts hat der Besteller dem Hersteller die vorläufigen – von ihm berechneten – Abmessungen des aus der Palette der beim Hersteller erhältlichen Produktschablonen ausgewählten Produkts unter Angabe des zu bestellenden Produkttyps zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen, sowie alle verfügbaren technischen Unterlagen über die Räumlichkeiten, in denen die betreffende Anlage installiert werden soll, die für ihre Abmessungen oder ihre individuelle Anpassung an ihre Bedürfnisse von Bedeutung sein können.

1.5. Auf der Grundlage der vom Besteller übermittelten Daten und Unterlagen erstellt der Hersteller ein vorläufiges Produktangebot und sendet es dem Besteller zusammen mit diesem Dokument zu. Zusammen mit dem Angebot gibt der Hersteller den voraussichtlichen Termin für die Ausführung des Auftrags und – falls erforderlich – einen Vorschlag für einen Termin zur Besichtigung der Räumlichkeiten des Käufers sowie die Höhe der bei Annahme des Auftrags zu leistenden Vorauszahlung und deren Fälligkeit an.

1.6. Ein Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn der Käufer die ihm vorgelegten Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die vorläufige Bewertung und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin und den vorgeschlagenen Termin für die physische Besichtigung – falls erforderlich – sowie die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlung der Anzahlung akzeptiert hat. Die Parteien können einen anderen Termin für die Abnahme durch den Kunden als den vom Hersteller vorgeschlagenen vereinbaren. Wenn sich dies auf den voraussichtlichen Liefertermin auswirkt, informiert der Hersteller den öffentlichen Auftraggeber.

1.7. Sobald der Hersteller die Annahme der Bestellbedingungen gemäß Punkt. 1.4. stellt der Hersteller eine Proforma-Rechnung aus, die den Betrag und das Datum der Zahlung enthält, die von den Parteien akzeptiert werden. Der Vorschussbetrag, der sich aus der Proforma-Rechnung ergibt, beträgt mindestens 30 % des geschätzten Wertes der Erzeugnisse.

1.8. Wenn keine physische Messung erforderlich ist, führt der Hersteller den Auftrag aus, sobald der Gesamtbetrag der Vorauszahlung auf seinem auf der Proformarechnung angegebenen Bankkonto gutgeschrieben ist. Wird die Vorauszahlung nicht rechtzeitig geleistet, kann sich das Datum der Auftragsausführung verschieben. Der Käufer ist in einem solchen Fall nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Verzug mit der Zahlung des Vorauszahlungsbetrages von mehr als zwei Wochen berechtigt den Hersteller, bei Verschulden des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass er eine Nachfrist zur Zahlung setzen muss.

1.9. Wenn die physische Besichtigung für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist, innerhalb des zwischen den Parteien vereinbarten oder vom Hersteller vorgeschlagenen und vom Käufer akzeptierten Zeitrahmens, nach Zahlung des Vorschusses unter den in Punkt. 1.7. führt der Hersteller die Messung in den Räumlichkeiten des Käufers durch. Der Erwerber verpflichtet sich, die vorbereiteten Räumlichkeiten zu diesem Zeitpunkt in einem Zustand zur Verfügung zu stellen, der die Durchführung der Messungen ermöglicht. Der Zustand der Räumlichkeiten, der die Messungen ermöglicht, sind die Räumlichkeiten, in denen: die Fußböden verlegt und die Wände fertiggestellt sind und in denen die Icon Loft-Verglasung installiert wurde. Werden die Räumlichkeiten nicht zum vorgesehenen Besichtigungstermin zur Verfügung gestellt, so kann dies zu einer Verlängerung der Frist für die Erfüllung des Vertrags führen; in diesem Fall ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nichtbereitstellung der Räumlichkeiten trotz eines Termins für eine physische Messung ohne Absage mindestens 24 Stunden vor dessen Eintreffen berechtigt den Hersteller, eine Vertragsstrafe in Höhe von 800 PLN netto + 2 PLN für jeden Kilometer Fahrtstrecke vom Standort des Herstellers zum Standort, an dem die physische Messung durchgeführt werden sollte, zu verlangen. Die Zahlung der Vertragsstrafe durch den Käufer ist Voraussetzung für die Festsetzung eines neuen Termins für die physische Besichtigung.

1.10. Nachdem die Messungen in der Natur vorgenommen wurden, sendet der Hersteller dem Käufer die technischen Unterlagen für die geplante Installation zusammen mit einem endgültigen Kostenvoranschlag und einem Terminvorschlag für die Installation oder den Versand zu. Der Käufer verpflichtet sich, nach erfolgter Vermessung keine Veränderungen an den Räumlichkeiten, in denen die Produkte installiert werden sollen, vorzunehmen, die zu einer Veränderung der Eigenschaften oder Abmessungen der Produkte führen könnten. Während der Messungen können die Mitarbeiter des Herstellers Empfehlungen für Änderungen an den Räumlichkeiten aussprechen, um die Qualität der Nutzung der Produkte zu verbessern (z. B. durch geeignete Verstärkungen). Für die Einhaltung dieser Empfehlungen ist allein der Käufer verantwortlich.

1.11. Der öffentliche Auftraggeber kann diese Angaben akzeptieren. 1.8. Unterlagen, das Angebot und die Installationsfrist ohne Beanstandungen zu akzeptieren oder Änderungen zu melden. Im Falle einer nicht qualifizierten Annahme führt der Hersteller den Auftrag aus. Werden Änderungen eingereicht, können die Parteien einen neuen Angebots- und Fertigstellungstermin vereinbaren, der ab der endgültigen Abnahme der geänderten Unterlagen berechnet wird.

1.12. Sobald die Annahme in der unter Punkt angegeben Weise erfolgt ist. 1.9. ist es nicht möglich, Änderungen an der Bestellung vorzunehmen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart, was zu einer Änderung des Installations- oder Versanddatums führen kann.

1.13. Erfordern die bestellten Produkte eine Montage durch Mitarbeiter des Herstellers, so hat der Besteller die Räumlichkeiten, in denen die Montage erfolgen soll, zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Die Räumlichkeiten sollten die folgenden Bedingungen erfüllen:

a) kostenloser oder gebührenpflichtiger Parkplatz des Bestellers, der dem Montageteam zur Verfügung steht;

(b) die Möglichkeit, Erzeugnisse mit dem Aufzug zu befördern oder zu transportieren;

(c) Zugang zu Elektrizität und angemessener Beleuchtung;

(d) eine für das Montageteam zugängliche Toilette in der Einrichtung;

e) Fähigkeit, von 8.00 bis 22.00 Uhr frei zu arbeiten.

Stehen zum vereinbarten Montagetermin keine Räumlichkeiten zur Verfügung, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, trägt der Besteller die vollen Kosten der Montage, die an einem zusätzlichen, von den Parteien vereinbarten Termin durchgeführt wird (einschließlich Reisekosten und Vergütung des Montageteams). Die gleiche Wirkung tritt ein, wenn der Hersteller feststellt, dass seit der Durchführung der natürlichen Messungen in den Räumlichkeiten Veränderungen vorgenommen wurden, die die Eigenschaften oder Abmessungen des Produkts beeinflussen. Außerdem wird der Hersteller in einem solchen Fall die Installation einstellen, eine neue Messung vornehmen und gegebenenfalls einen neuen Kostenvoranschlag und ein neues Fertigstellungsdatum festlegen.

1.14. Der Hersteller haftet nicht für Unzulänglichkeiten bei den vom Käufer oder seinen Vertragspartnern durchgeführten Bauarbeiten, wie z. B. schiefe Wände, unebene Böden und deren Folgen, wie z. B. Fugen zwischen den Rahmen der Icon Loft-Verglasung. Nach dem Einbau der Türen und Wände ist der Bauherr für die Fertigstellung der Öffnung verantwortlich. Vonart führt keine Maurer-, Verputz- oder sonstigen Ausbauarbeiten aus. Wenn es möglich ist, kann der Hersteller die Öffnung gegen eine Gebühr mit Stahlverkleidungen versehen.

1.15. Der Hersteller haftet nicht für Schäden am Objekt, die durch die ordnungsgemäße Ausführung des Einbaus entstehen, insbesondere nicht für Lackschäden. Der Käufer ist sich bewusst, dass die Durchführung der Installation mit einem erhöhten Lärm- und Staubpegel verbunden ist und verpflichtet sich, den Hersteller von jeglicher Haftung gegenüber Dritten in diesem Zusammenhang freizustellen.

1.16. Das Datum des Vertragsabschlusses, das für die Parteien verbindlich ist, ist das Datum, das nach der Zahlung des Vorschusses und der endgültigen Abnahme der technischen Unterlagen durch den Käufer angegeben wird. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Streiks, Lieferverzögerungen, Pannen, Unfälle) können sich die Lieferfristen verlängern. In einem solchen Fall haftet die Partei, auf deren Seite die höhere Gewalt eingetreten ist, nicht für die Verzögerung der Leistung, sofern informiert die andere Partei über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.

2. die Garantie des Herstellers

2.1 Der Hersteller garantiert die bestellten Produkte für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum ihres Erhalts oder ihrer Installation und der vollständigen Bezahlung an den Hersteller. Für Mängel an der Lackierung der Stahlteile der Icon Loft-Produkte gilt eine Garantie von 10 Jahren. Die Bestätigung der Garantie erfolgt durch eine vom Hersteller ausgestellte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer unter der Bedingung, dass 100 % des Warenpreises, einschließlich einer eventuellen Installation, bezahlt werden.

2.2. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel an den Produkten, die sich während der Garantiezeit zeigen und zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit oder der optischen Qualität der Produkte führen.

2.3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Wartung, mechanische Beschädigung oder zufällige Ereignisse verursacht wurden, sowie auf optische Mängel, die auf normalen Verschleiß der Produkte zurückzuführen sind. Ebenso stellen die Eigenschaften des Produkts, die sich aus den dem Käufer bekannten allgemeinen Eigenschaften des Produkts ergeben, keinen Mangel dar. Darüber hinaus werden die folgenden Merkmale der Produkte, die sich aus den angewandten Produktions- und Veredelungstechniken ergeben, nicht als Produktfehler angesehen, der zu Gewährleistungsansprüchen führt:

(a) Glas- und Lackfehler unter 5 mm ohne Häufung von Fehlern (4 Fehler in einem Abstand von weniger als 200 mm);

b) Lineare Fehler (Kratzer, Kerben) bis zu einer Länge von 30 mm;

c) Fugen zwischen Verglasungsprofilen bis zu 6 mm.

2.4. Im Falle von Produkten, die dem Käufer ohne Montage durch den Hersteller geliefert werden, kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung der Produkte eine Mengen- und Qualitätsbeanstandung einreichen.

2.5. In dem unter Punkt angegebenen Fall. 2.4. Der Besteller ist – unter Androhung des Erlöschens des Reklamationsrechts – verpflichtet, sofort nach Erhalt der Lieferung der Produkte die Menge und Qualität der gelieferten Produkte zu überprüfen, indem er die Anzahl der Pakete/Paletten mit dem Lieferschein, den Zustand der Verpackung – insbesondere, ob sie keine sichtbaren Anzeichen von Beschädigungen aufweist – und dann die Menge und Qualität der gelieferten Produkte überprüft.

2.6. Falls die Produkte beschädigt sind oder fehlen, sollte in Anwesenheit des Kuriers oder eines Vertreters des Transportunternehmens ein Protokoll über die oben genannten Mängel erstellt werden. Ein solches Protokoll ist die Grundlage für eine Beschwerde.

2.7. Im Falle der Montage von Produkten durch den Hersteller ist der Kunde verpflichtet, den Hersteller unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Tagen ab dem Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels – über den festgestellten Mangel zu informieren.

2.8. Bei Reklamationen, die sich auf optische Mängel der Produkte beziehen, sollte der Kunde der Reklamation eine Beschreibung des Mangels mit Fotos beifügen.

2.9. Nach einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, das Produkt so zu sichern, dass eine Verschlimmerung des Mangels verhindert wird. Eigene Reparaturen sind nicht zulässig und können zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen.

2.10. Der Hersteller wird die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt, prüfen.

2.11. Wird die Reklamation auf Wunsch des Bestellers anerkannt, so ist der Hersteller verpflichtet, nach Wahl des Bestellers:

(a) die Produkte kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren; oder

b) gewährt dem Käufer bei der nächsten Bestellung einen Preisnachlass in Höhe des Wertes der fehlenden oder nicht konformen Produktkomponenten. oder

c) eine gesonderte Vereinbarung mit der Vergabebehörde abschließt, in der eine andere als die oben erwähnte Methode zur Begleichung der Ansprüche der Vergabebehörde festgelegt wird.

2.12 Die vorstehenden Bestimmungen ersetzen oder beeinträchtigen nicht die Rechte, die sich aus den in Polen allgemein geltenden Gesetzen ergeben, darunter insbesondere

3. grundlegende Produktkenntnisse über Icon Loft.

3.1. Bei den Produkten der Linie Icon Loft handelt es sich um Türen und Trennwände, die mit der Stahlschreinerei-Technologie hergestellt werden, die die für diese Technologie charakteristischen Merkmale aufweist,

3.2. Die Produkte von Icon Loft werden auf der Grundlage der firmeneigenen Technologie, des Wissens und der Erfahrung des Unternehmens entwickelt und hergestellt.

3.3. Die Produkte von Icon Loft sind maßgeschneidert und werden nach Kundenwunsch entworfen und hergestellt. Bei der Personalisierung handelt es sich um die Lieferung eines maßgeschneiderten Produkts, das den zwischen den Parteien vereinbarten funktionalen und ästhetischen Merkmalen entspricht. Die Produkte von Icon Loft werden in Bezug auf technologische Lösungen, wie z. B. die verwendeten technischen Lösungen, die Art und die Abmessungen der Stahlprofile, die Art der Scharniere, die Art der Griffe, die Griffe als Teil des Standardservices nicht individuell angepasst.

3.4. Die Produkte von Icon Loft werden größtenteils in Handarbeit hergestellt, wobei handwerkliche Methoden angewandt werden, die ein gewisses Maß an Unvollkommenheit in der Ausführung der Schweißnähte und Verbindungen mit sich bringen.

3.5 Icon Loft-Produkte und insbesondere Konstruktionen, die Türen enthalten, weisen aus technologischen Gründen entsprechende Toleranzen von bis zu 10 mm entlang der Kontur der Verglasung und bis zu 6 mm innerhalb der Verglasung auf. Diese Toleranzen gelten nicht für den Einbau in eine schiefe Türöffnung, wo der Einbau einer nivellierten Tür größere Fugen zur Folge hat. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lücken, die durch schiefe Wände, Decken und Türöffnungen entstehen.

3.6 Icon Loft-Produkte werden mit speziellen Chemikalien behandelt und pulverbeschichtet. Die Haltbarkeit der Lackierung hängt einzig und allein davon ab, wie die Tür genutzt wird. Die Lackierung ist nicht resistent gegen Stöße und Kratzer, die durch härtere Gegenstände verursacht werden. Unzureichende Pflege mit rauen Materialien oder Chemikalien kann zu Kratzern auf dem Lack führen. Um Schäden zu vermeiden und die Lebensdauer zu verlängern, sollte der Lack nur mit einem leicht angefeuchteten, weichen Tuch gereinigt werden.

3.7 Die Verglasung oder das Design des Icon Loft-Systems garantiert aufgrund der Materialeigenschaften und der Eigenschaften des Stahlsystems keine Wärme-, Schall- oder Geruchsbarriere.

3.8 Die Verglasung oder Struktur wirkt nicht als Schutzbarriere. Bei der statischen Berechnung des Glases werden hohe Schubbelastungen nicht berücksichtigt.

3.9 Der Eigenersatz einer beschädigten Verglasung oder ein Eingriff oder eine Reparatur durch Dritte während der Dauer des Garantieschutzes kann zu dessen Erlöschen führen.

3.10 Transparentes Glas, VSG 3.3.1, sogenanntes Verbundsicherheitsglas, wird standardmäßig in Icon Loft Produkten verwendet. Andere Glasarten sind auf Anfrage und gegen Aufpreis erhältlich. Die Wahl von Nicht-Standard-Verglasungen und Nicht-Standard-Dienstleistungen wie z. B. Vorspannen kann zu längeren Vorlaufzeiten führen.

4 Beanstandungen.

4.1. Mengenmäßige Beanstandungen und mechanische Beschädigungen müssen unter Androhung des Verlusts dieses Anspruchs schriftlich in Form eines Protokolls bei Erhalt der Ware gemeldet werden.

4.2. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Meldung der bei der Lieferung festgestellten mechanischen Schäden eine schriftliche Reklamation bei Icon Concept einreicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos erfolgt.

4.3. Qualitätsbeanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach ihrer Entdeckung, eingereicht werden.

4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Qualität der empfangenen Ware unverzüglich zu prüfen und Icon Concept über etwaige Qualitätsbeanstandungen unverzüglich zu informieren.

4.5. Eine Reklamation ist nur dann gültig, wenn die Verkaufsrechnung und die genaue Spezifikation der Waren angegeben sind.

4.6. Icon Concept wird die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung untersuchen. Wenn die Beschwerde einen Hersteller oder einen anderen Dritten betrifft, wird die Beschwerde beantwortet, nachdem die Stellungnahme des Dritten eingeholt wurde.

4.7. Die Wahl der Art und Weise, in der eine gültige Beschwerde verfolgt wird, d.h. Es ist Sache von Icon Concept, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen.

4.8. Icon Concept haftet nicht für die Verluste des Käufers, die sich aus einer berechtigten Reklamation ergeben, und seine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer ist auf den Wert der rechtmäßig beworbenen Waren gemäß den Verkaufspreisen an den Käufer beschränkt. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden des Käufers. Offensichtliche Schreib- oder Abrechnungsfehler können keinen Anspruch gegen Icon Concept begründen.

4.9. Produkte, die für den vorgesehenen Zweck verwendet und nach den Regeln der ordnungsgemäßen Installation eingebaut wurden, können reklamiert werden. Wenn die Waren außerhalb der Republik Polen exportiert wurden, wird die Reklamation unter der Bedingung berücksichtigt, dass die Waren an den Sitz von Icon Concept geliefert werden.

4.10. Wenn das Produkt mit den Daten (Zeichnungen, Messungen) des Käufers hergestellt wird, ist Icon Concept nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Messungen und Zeichnungen des Käufers.

5 Schlussbestimmungen.

5.1. Die Vertreter der Parteien erklären, dass sie unter Androhung der persönlichen Haftung für Schäden, die sich aus einer unwirksamen Vertretung ergeben, bevollmächtigt sind, die Eigentumsrechte für die vom Vertrag erfassten Beträge rechtsgültig zu vertreten und darüber zu verfügen.

5.2. Für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung von Aufträgen entstehen, ist das für den Sitz von Icon Concept zuständige Gericht zuständig.

5.3. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind vom Käufer gelesen und akzeptiert worden und bilden einen integralen Bestandteil der Vereinbarungen zwischen den Parteien.

6 Personenbezogene Daten.

In Erfüllung der durch die Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (RODO) auferlegten Informationspflicht informieren wir Sie darüber:

a) Der Verwalter Ihrer persönlichen Daten ist Vonart sp. z o.o. sp. k. mit Sitz in Wrocław, ul. Fabryczna 10

b)Ansprechpartner für Datenschutzfragen ist das Sekretariat der Vonart Sp. z o.o. sp.k. die per E-Mail: sekretariat@vonart.com.pl oder per Telefon: 713565988 kontaktiert werden können

(c) Der Verwalter bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass alle physischen, technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um personenbezogene Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Zerstörung, zufälligen Verlust, Änderung, unbefugte Weitergabe, Nutzung oder Zugriff zu schützen, und zwar in Übereinstimmung mit allen geltenden Rechtsvorschriften.

d) Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist :

– 6 Abs. 1(b) RODO – wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung von Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich ist

– 6 Abs. 1(c) RODO – wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen obliegt

– 6 Abs. 1(f) RODO – wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist

e) Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet

– Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen

– Durchführung des Warenversands und Versand der Buchhaltungsunterlagen.

– Ausübung von Kundenrechten im Zusammenhang mit Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen

– Erfüllung der vertraglichen Bestimmungen der mit den Kunden geschlossenen Vereinbarungen

(f) Die personenbezogenen Daten werden für die folgenden Zeiträume verarbeitet:

-Für die Ausstellung eines Buchhaltungsdokuments für einen Zeitraum, der nach polnischem Recht vorgeschrieben ist – 5 Jahre

– Im Falle eines Kaufs mindestens für die Dauer der Garantie- und Gewährleistungsfrist sowie für den Zeitraum, der für eventuelle Ansprüche zwischen den Parteien erforderlich ist.

g verarbeiten wir die folgenden personenbezogenen Daten:

Für die Ausstellung einer Rechnung :

– Name, Nachname

– Adressangaben (Ort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl)

– die E-Mail-Adresse für den Versand des Dokuments

– nip und Name des Händlers

Zum Zwecke des Versands: – Name

– Adressangaben (Ort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl)

– E-Mail Adresse

– Kontakttelefone

h) Personenbezogene Daten können zum Zweck des Warenversands an Kurierdienste und die polnische Post weitergegeben werden.

i) In Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf:

– von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten zu verlangen,

– den Verwalter auffordern, Ihre personenbezogenen Daten zu berichtigen,

– den Administrator auffordern, Ihre personenbezogenen Daten zu löschen,

– den für die Verarbeitung Verantwortlichen auffordern, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken,

– der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen,

– die Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten,

– eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der RODO verstößt.

Diese Rechte können ausgeübt werden durch: E-Mail-Kontakt unter: biuro@vonart.com.pl.

j) Wir übermitteln Ihre Daten nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

(k) Ihre personenbezogenen Daten werden nicht durch Profiling verarbeitet.

(l) Ihre personenbezogenen Daten dürfen nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung verwendet werden.

m) Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für Marketingzwecke verwendet

n) Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist eine vertragliche Verpflichtung. Die Angabe Ihrer persönlichen Daten ist freiwillig und hat zur Folge, dass Verträge nicht erfüllt werden können.